Begleitung straffälliger Jugendlicher
Seit 1992 hilft der Bereich Jugendhilfe Jugendlichen. Sie helfen nach den Vorschriften vom Jugendgerichtsgesetz. Diese Hilfe ist nicht im Krankenhaus.
Dies ist für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren. Besonders für Jugendliche, die vor Gericht müssen, weil sie etwas Verbotenes getan haben. Das Verbotene hängt oft mit Problemen in der Erziehung und im Sozialen zusammen.
Die Dinge, die der Täter tun muss, richten sich nach ihm, seinen Wünschen und Problemen. Sie passieren da, wo der junge Mensch normalerweise ist. Sie helfen dem jungen Menschen, aus seinen Fehlern zu lernen und sich zu verbessern.
Die Hilfe außerhalb einer Klinik hat nicht das Ziel, kranke Menschen zu heilen. Deshalb sollten die Probleme oder Fehler nicht so groß sein, dass es nicht passt, dabei mitzumachen.
Das Jugendamt redet mit dem Jugendlichen und vielleicht seinen Eltern, bevor er mitmachen darf. Jeder Jugendliche, der mitmacht, soll die Chance haben, sich zu verbessern.