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Begleitung straf­fäl­liger Jugendlicher

Seit 1992 hilft der Bereich Jugend­hilfe Jugend­lichen. Sie helfen nach den Vorschriften vom Jugend­ge­richts­gesetz. Diese Hilfe ist nicht im Krankenhaus.

Dies ist für Jugend­liche von 14 bis 21 Jahren. Besonders für Jugend­liche, die vor Gericht müssen, weil sie etwas Verbo­tenes getan haben. Das Verbotene hängt oft mit Problemen in der Erziehung und im Sozialen zusammen.

Die Dinge, die der Täter tun muss, richten sich nach ihm, seinen Wünschen und Problemen. Sie passieren da, wo der junge Mensch norma­ler­weise ist. Sie helfen dem jungen Menschen, aus seinen Fehlern zu lernen und sich zu verbessern.

Die Hilfe außerhalb einer Klinik hat nicht das Ziel, kranke Menschen zu heilen. Deshalb sollten die Probleme oder Fehler nicht so groß sein, dass es nicht passt, dabei mitzumachen.

Das Jugendamt redet mit dem Jugend­lichen und vielleicht seinen Eltern, bevor er mitmachen darf. Jeder Jugend­liche, der mitmacht, soll die Chance haben, sich zu verbessern.