Begleitung straffälliger Jugendlicher
Seit 1992 werden im Fachbereich Jugendhilfe ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) durchgeführt.
Zielgruppe sind 14 bis 21-Jährige Jugendliche und Heranwachsende. Vorrangig sind dieses Jugendliche, die sich wegen strafbarer Handlungen vor dem Jugendgericht verantworten müssen und bei denen die Straftaten im Zusammenhang mit erzieherischen und sozialen Defiziten stehen.
Die Maßnahmen sind an der Person des Täters, an seinen Bedürfnissen und Problemen ausgerichtet. Sie finden im gewohnten Lebensraum des Jugendlichen/ Heranwachsenden statt und bieten durch ihre Ursachen- und Zukunftsorientierung eine Möglichkeit, sich in angemessenen Lernfeldern neu zu orientieren und zu bewähren.
Die ambulanten Maßnahmen haben keinen vordergründig therapeutischen Anspruch, somit sollten die Störungen und Fehlentwicklungen nicht so massiv sein, dass eine Teilnahme als unangemessen und unangebracht erscheint.
Eine Teilnahme wird in jedem Fall mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes, mit dem Jugendlichen und gegebenenfalls mit den Personensorgeberechtigten besprochen. Bei jedem zugewiesenen Jugendlichen sollte die berechtigte Erwartung bestehen, dass durch die Teilnahme positive Veränderungen im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme möglich sind.