Begleitung straf­fäl­liger Jugendlicher

Seit 1992 werden im Fachbe­reich Jugend­hilfe ambulante Maßnahmen nach dem Jugend­ge­richts­gesetz (JGG) durchgeführt.

Zielgruppe sind 14 bis 21-Jährige Jugend­liche und Heran­wach­sende. Vorrangig sind dieses Jugend­liche, die sich wegen straf­barer Handlungen vor dem Jugend­ge­richt verant­worten müssen und bei denen die Straf­taten im Zusam­menhang mit erzie­he­ri­schen und sozialen Defiziten stehen.

Die Maßnahmen sind an der Person des Täters, an seinen Bedürf­nissen und Problemen ausge­richtet. Sie finden im gewohnten Lebensraum des Jugendlichen/ Heran­wach­senden statt und bieten durch ihre Ursachen- und Zukunfts­ori­en­tierung eine Möglichkeit, sich in angemes­senen Lernfeldern neu zu orien­tieren und zu bewähren.

Die ambulanten Maßnahmen haben keinen vorder­gründig thera­peu­ti­schen Anspruch, somit sollten die Störungen und Fehlent­wick­lungen nicht so massiv sein, dass eine Teilnahme als unange­messen und unange­bracht erscheint.

Eine Teilnahme wird in jedem Fall mit den zustän­digen Mitar­beitern des Jugend­amtes, mit dem Jugend­lichen und gegebe­nen­falls mit den Perso­nen­sor­ge­be­rech­tigten besprochen. Bei jedem zugewie­senen Jugend­lichen sollte die berech­tigte Erwartung bestehen, dass durch die Teilnahme positive Verän­de­rungen im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme möglich sind.