Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe

Jugendhilfe im Strafverfahren in Schwerin
Seit 2008 gibt es in Schwerin im Bereich der Jugendgerichtshilfe eine enge, auch räumliche, Kooperation zwischen Landeshauptstadt Schwerin und der Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend.
In diesem Modell werden Erfahrungen und Ressourcen des kommunalen und freien Trägers der Jugendhilfe gebündelt und die Arbeit der Jugendgerichtshilfe gestärkt.
Der öffentliche Träger bringt seine langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung und Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren im Sinne des SGB VIII und des Jugendgerichts-Gesetz ein. Die Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend stellt Ressourcen, wie die integrierte Beratungsstelle, die Opferberatungsstelle und die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter in der Durchführung von Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichts-Gesetz zur Verfügung.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren // Jugendgerichtshilfe hat den Auftrag der sozialpädagogischen Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre im Jugendstrafverfahren. Sie bringt die sozialen Umstände in der Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation der jungen Straftäter vor den Jugendgerichten zur Sprache. Dieses hilft dem Richter angemessen zu urteilen, Sanktionen und Unterstützungsangebote festzulegen.
Kontakt
Landeshauptstadt Schwerin
Jugendhilfe im Strafverfahren // Jugendgerichtshilfe Schwerin
Am Packhhof 2–6
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 545 0
Büro Jugendhilfe im Strafverfahren // Jugendgerichtshilfe Schwerin
Moritz-Wiggers-Str. 4
19053 Schwerin
Tel: 0385 – 521 94 01/02 sowie 0385 – 51 19 686
Fax: 0385 – 55 58 58 56