Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe

Hilfe für junge Menschen im Gericht in Schwerin
Seit 2008 arbeiten die Stadt Schwerin und die Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend eng zusammen. Sie helfen jungen Leuten, die vor Gericht müssen. Sie sind auch in den gleichen Räumen.
In diesem Plan arbeiten Gemeinden und Jugend-Hilfen zusammen. Sie teilen ihre Erfahrungen und Sachen. Damit wird die Arbeit der Hilfe für Jugendliche im Gericht besser.
Die Organisation hat schon lange mit jungen Leuten gearbeitet, die Probleme mit dem Gesetz haben. Sie kennen sich gut aus mit den Regeln dazu. Sie bieten Hilfe an, zum Beispiel Beratung für Menschen, die Opfer geworden sind. Ihre Mitarbeiter haben viel Erfahrung.
Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen und jungen Menschen bis 21 Jahre bei Gerichts-Verfahren. Sie erklärt dem Gericht, wie es dem jungen Menschen geht und was er erlebt hat. So kann der Richter besser entscheiden, was passiert und wie der junge Mensch unterstützt wird.
Kontakt
Die Hauptstadt Schwerin hat eine Stelle, die sich mit Jugendhilfe im Strafverfahren beschäftigt. Diese Stelle heißt Jugendgerichtshilfe Schwerin. Sie ist in der Straße Am Packhof 2–6 in 19053 Schwerin. Man kann sie unter der Telefonnummer 0385 – 545 0 erreichen.
Jugendhilfe-Büro in Schwerin
Adresse: Moritz-Wiggers-Str. 4, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 – 521 94 01/02 und 0385 – 51 19 686
Fax: 0385 – 55 58 58 56