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Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren / Jugendgerichtshilfe

Wenn junge Menschen auf das falsche Gleis geraten, unter­stützt die Jugend­ge­richts­hilfe – Foto: plqml auf unsplash.com

Hilfe für junge Menschen im Gericht in Schwerin

Seit 2008 arbeiten die Stadt Schwerin und die Sozial-Diako­nische Arbeit – Evange­lische Jugend eng zusammen. Sie helfen jungen Leuten, die vor Gericht müssen. Sie sind auch in den gleichen Räumen.

In diesem Plan arbeiten Gemeinden und Jugend-Hilfen zusammen. Sie teilen ihre Erfah­rungen und Sachen. Damit wird die Arbeit der Hilfe für Jugend­liche im Gericht besser.

Die Organi­sation hat schon lange mit jungen Leuten gearbeitet, die Probleme mit dem Gesetz haben. Sie kennen sich gut aus mit den Regeln dazu. Sie bieten Hilfe an, zum Beispiel Beratung für Menschen, die Opfer geworden sind. Ihre Mitar­beiter haben viel Erfahrung.

Die Jugend­ge­richts­hilfe hilft Jugend­lichen und jungen Menschen bis 21 Jahre bei Gerichts-Verfahren. Sie erklärt dem Gericht, wie es dem jungen Menschen geht und was er erlebt hat. So kann der Richter besser entscheiden, was passiert und wie der junge Mensch unter­stützt wird.

Kontakt

Die Haupt­stadt Schwerin hat eine Stelle, die sich mit Jugend­hilfe im Straf­ver­fahren beschäftigt. Diese Stelle heißt Jugend­ge­richts­hilfe Schwerin. Sie ist in der Straße Am Packhof 2–6 in 19053 Schwerin. Man kann sie unter der Telefon­nummer 0385 – 545 0 erreichen.

Jugend­hilfe-Büro in Schwerin
Adresse: Moritz-Wiggers-Str. 4, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 – 521 94 01/02 und 0385 – 51 19 686
Fax: 0385 – 55 58 58 56