Spenden

Ihre Unter­stützung wirkt und lässt Neues wachsen – Foto: pexels.com


Wir sind dankbar für Menschen, Kirchen­ge­meinden, Stiftungen, Gerichte sowie Unter­nehmen die uns mit Spenden, Kollekten, der Zuwei­sungen von Bußgeldern und Geldauf­lagen, oder mit Unter­neh­mens­ko­ope­ra­tionen unter­stützen. Zum einen brauchen wir finan­zielle Unter­stützung, um die vielfäl­tigen Angebote auch bei rückläu­figer öffent­licher Förderung zu sichern. Anderer­seits ist Ihre finan­zielle Unter­stützung insbe­sondere dort notwendig, wo Projekte wie die EssBar oder Einrich­tungen wie die Bahnhofs­mission nicht oder nicht ausrei­chend gefördert werden.


Wenn Sie unsere Arbeit jetzt entspre­chend finan­ziell unter­stützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende.

Spenden­konto

Sozial-Diako­nische Arbeit – Ev. Jugend gGmbH
Evange­lische Bank
DE06 5206 0410 0005 1861 96
GENODEF1EK1 


Sofern Sie ein konkretes Angebot oder Projekt unter­stützen wollen, geben Sie dies bitte als Verwen­dungs­zweck an.

Spenden sind steuerlich absetzbar. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtä­tiger Zwecke und gemein­nüt­ziger Zwecke

  • der Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO),
  • der Jugend- und Alten­hilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO),
  • der Erziehung und Berufs­bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO),
  • des Wohlfahrts­wesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) und
  • der Hilfe für Menschen mit Behin­derung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO)

verwendet wird. Die Sozial-Diako­nische Arbeit – Evange­lische Jugend gGmbH ist nach dem letzten uns zugegan­genen Bescheid vom 17.12.2024 des Finanz­amtes Schwerin berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwen­dungs­be­stä­ti­gungen nach amtlich vorge­schrie­benem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Verein­fachter Spenden­nachweis ohne Zuwendungsbestätigung:

Bei Spenden bis zu EUR 300,00 kann der Beleg „verein­fachter Spenden­nachweis“ in Verbindung mit Ihrem Konto­auszug als Zuwen­dungs­be­stä­tigung (Spenden­quittung) beim Finanzamt vorgelegt werden. Den Vordruck für den verein­fachten Spenden­nachweis können Sie hier downloaden:

Vorlage verein­fachter Spendennachweis

Automa­tische Zuwendungsbestätigung:

Damit Sie Ihre Spende ab EUR 300,00 steuerlich geltend machen können, benötigen Sie eine Spenden­be­schei­nigung, die wir Ihnen gerne im Februar/März des Folge­jahres ausstellen. Sofern Ihre Anschrift nicht dem Überwei­sungs­träger entnommen werden kann, teilen Sie uns bitte formlos mit, welche Summe Sie für welchen Zweck gespendet haben. 

Ob Sie uns mit einer Einzel­spende, einer Jubiläums- oder Kondo­lenz­spende unter­stützen – wir danken herzlichst für Ihren Einsatz und stehen für Nachfragen gern zur Verfügung.

Kontakt

Olaf Hagen
Geschäfts­führung

Telefon: 0385 – 75 82 923
E‑Mail: geschaeftsfuehrung@soda-ej.de