Spenden

Wir sind dankbar für Menschen, Kirchengemeinden, Stiftungen, Gerichte sowie Unternehmen die uns mit Spenden, Kollekten, der Zuweisungen von Bußgeldern und Geldauflagen, oder mit Unternehmenskooperationen unterstützen. Zum einen brauchen wir finanzielle Unterstützung, um die vielfältigen Angebote auch bei rückläufiger öffentlicher Förderung zu sichern. Andererseits ist Ihre finanzielle Unterstützung insbesondere dort notwendig, wo Projekte wie die EssBar oder Einrichtungen wie die Bahnhofsmission nicht oder nicht ausreichend gefördert werden.
Wenn Sie unsere Arbeit jetzt entsprechend finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende.
Spendenkonto
Sozial-Diakonische Arbeit – Ev. Jugend gGmbH
Evangelische Bank
DE06 5206 0410 0005 1861 96
GENODEF1EK1
Sofern Sie ein konkretes Angebot oder Projekt unterstützen wollen, geben Sie dies bitte als Verwendungszweck an.
Spenden sind steuerlich absetzbar. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und gemeinnütziger Zwecke
- der Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO),
- der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO),
- der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO),
- des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) und
- der Hilfe für Menschen mit Behinderung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO)
verwendet wird. Die Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend gGmbH ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 17.12.2024 des Finanzamtes Schwerin berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung:
Bei Spenden bis zu EUR 300,00 kann der Beleg „vereinfachter Spendennachweis“ in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt vorgelegt werden. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis können Sie hier downloaden:
Vorlage vereinfachter Spendennachweis
Automatische Zuwendungsbestätigung:
Damit Sie Ihre Spende ab EUR 300,00 steuerlich geltend machen können, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung, die wir Ihnen gerne im Februar/März des Folgejahres ausstellen. Sofern Ihre Anschrift nicht dem Überweisungsträger entnommen werden kann, teilen Sie uns bitte formlos mit, welche Summe Sie für welchen Zweck gespendet haben.
Ob Sie uns mit einer Einzelspende, einer Jubiläums- oder Kondolenzspende unterstützen – wir danken herzlichst für Ihren Einsatz und stehen für Nachfragen gern zur Verfügung.